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Kirchenvorstand

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Unser Kirchenvorstand:

KV Foto 2022

Vorsitz des Kirchenvorstandes:
- Pfarrer Christoph Biskupek (Pfarrverweser) (Vorsitzender)
- Dr. Stefan Eckert (1. stellvertretender Vorsitzender)
- Frauke Dietrich (2. stellvertretende Vorsitzende)

Bauausschuss:

- Sabine Gaida (Vorsitzende)
- Christian Jansen
- Hans-Jürgen Hüsch
- Sebastian Meier
- Michael van den Boom
- Michael Senge (als berufenes Mitglied)
- Heinz Peter Hunz (als berufenes Mitglied)

Finanzausschuss:
- Georg Schmitz (Vorsitzender)
- Frauke Dietrich
- Dr. Stefan Eckert
- Sebastian Meier
- Josef Schäfer
- Jürgen Scholz
- Raphael Stroth

Kindertagesstättenausschuss:
- Jürgen Scholz (Vorsitzender)
- Sabine Fabian
- Christian Jansen
- Frank Luley
- Joachim Busch (als berufenes Mitglied)

Liegenschafts- und Rechtsausschuss:
- Angelika Groß (Vorsitzende)
- Sabine Gaida
- Josef Schäfer
- Georg Schmitz

Weitere Mitglieder des Kirchenvorstandes:
- Dr. Oliver Schmidt-Westphal

Kontakt zu unserem Kirchenvorstand:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über das Pastoralbüro 

Tätigkeitsbericht des Kirchenvorstandes:
--> April 2022

Was ist der Kirchenvorstand?*

Der Kirchenvorstand (KV)

  • ist das Organ einer Körperschaft des öffentlichen Rechts: der Katholischen Kirchengemeinde
  • kümmert sich u.a. um das Personal, die Liegenschaften und die Finanzen der Kirchengemeinde
  • kümmert sich somit auch um die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche
  • sorgt sich auch um die Kindertageseinrichtungen (es sei denn, diese Aufgabe ist auf einen Kirchengemeindeverband (KGV) übertragen, in dem dann auch einzelne KV-Mitglieder mitarbeiten)
  • bildet zur besseren Wahrnehmung seiner Aufgaben gewöhnlich Ausschüsse für die verschiedenen Themengebiete
  • ist das Verwaltungsorgan einer Kirchengemeinde, das gemäß der Kirchenverfassung mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beauftragt ist


Aus wem besteht der Kirchenvorstand?
*

In der Regel besteht der Kirchenvorstand aus

  • dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde
  • und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern

 

Was gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Kirchenvorstandes?*
  • verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen einer Kirchengemeinde
    - Aktive Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof)
  •  verantwortlich für Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes
    - Dienstgeber für alle Angestellten
    - vergibt und verwaltet Erbbaurechte
    - sorgt für Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien
    - verantwortlich für die Auswahl von geeigneten neben- und hauptberuflich Mitarbeitenden
  • Unterstützung der Seelsorgearbeit des Pfarrers durch dessen Entlastung von Verwaltungsaufgaben
  • Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat und Abstimmung der Ziele und Planungen
  • berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fast anschließend zu dem Thema einen Beschluss,
  • die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pastor, bei der Verwaltungsreferentin oder bei einem anderen Vorstandsmitglied
  • dauerhaftes Engagement für die ganze Wahlperiode
  • in der Regel tagt der Vorstand einmal im Monat


*Quelle: www.erzbistum-koeln.de

 


 

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Gebet der Woche

Licht

Licht am Ende des Tunnels, Licht in der Finsternis, Licht in der Tiefe der Seele.

Die Dunkelheit weicht, ein neuer Weg wird gefunden, ein Hoffnungsschimmer taucht auf.

Lichtmess – Darstellung Jesu im Tempel

Sein Kommen in unsere Welt, sein Aufwachsen im jüdischen Glauben, sein Aufzeigen von Gottes Wille über alle gesetzestreuen Gebote hinweg hin zur Verkündigung von Gottes Liebe und Barmherzigkeit.

Ein Licht ging auf für uns alle.

Irmela Mies-Suermann, In: Pfarrbriefservice.de

Seelsorge-Rufbereitschaft

0 15 20 - 7 12 77 63

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