Kirchenvorstand
Unser Kirchenvorstand:
Vorsitz des Kirchenvorstandes:
- Pfarrer Christoph Biskupek (Pfarrverweser) (Vorsitzender)
- Dr. Stefan Eckert (1. stellvertretender Vorsitzender)
- Frauke Dietrich (2. stellvertretende Vorsitzende)
Bauausschuss:
- Sabine Gaida (Vorsitzende)
- Christian Jansen
- Hans-Jürgen Hüsch
- Sebastian Meier
- Michael van den Boom
- Michael Senge (als berufenes Mitglied)
- Heinz Peter Hunz (als berufenes Mitglied)
Finanzausschuss:
- Georg Schmitz (Vorsitzender)
- Frauke Dietrich
- Dr. Stefan Eckert
- Sebastian Meier
- Josef Schäfer
- Jürgen Scholz
- Raphael Stroth
Kindertagesstättenausschuss:
- Jürgen Scholz (Vorsitzender)
- Sabine Fabian
- Christian Jansen
- Frank Luley
- Joachim Busch (als berufenes Mitglied)
Liegenschafts- und Rechtsausschuss:
- Angelika Groß (Vorsitzende)
- Sabine Gaida
- Josef Schäfer
- Georg Schmitz
Weitere Mitglieder des Kirchenvorstandes:
- Dr. Oliver Schmidt-Westphal
Kontakt zu unserem Kirchenvorstand:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über das Pastoralbüro
Tätigkeitsbericht des Kirchenvorstandes:
--> April 2022
Was ist der Kirchenvorstand?*
Der Kirchenvorstand (KV)
- ist das Organ einer Körperschaft des öffentlichen Rechts: der Katholischen Kirchengemeinde
- kümmert sich u.a. um das Personal, die Liegenschaften und die Finanzen der Kirchengemeinde
- kümmert sich somit auch um die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche
- sorgt sich auch um die Kindertageseinrichtungen (es sei denn, diese Aufgabe ist auf einen Kirchengemeindeverband (KGV) übertragen, in dem dann auch einzelne KV-Mitglieder mitarbeiten)
- bildet zur besseren Wahrnehmung seiner Aufgaben gewöhnlich Ausschüsse für die verschiedenen Themengebiete
- ist das Verwaltungsorgan einer Kirchengemeinde, das gemäß der Kirchenverfassung mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beauftragt ist
Aus wem besteht der Kirchenvorstand?*
In der Regel besteht der Kirchenvorstand aus
- dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde
- und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern
- verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen einer Kirchengemeinde
- Aktive Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof) - verantwortlich für Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes
- Dienstgeber für alle Angestellten
- vergibt und verwaltet Erbbaurechte
- sorgt für Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien
- verantwortlich für die Auswahl von geeigneten neben- und hauptberuflich Mitarbeitenden - Unterstützung der Seelsorgearbeit des Pfarrers durch dessen Entlastung von Verwaltungsaufgaben
- Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat und Abstimmung der Ziele und Planungen
- berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fast anschließend zu dem Thema einen Beschluss,
- die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pastor, bei der Verwaltungsreferentin oder bei einem anderen Vorstandsmitglied
- dauerhaftes Engagement für die ganze Wahlperiode
- in der Regel tagt der Vorstand einmal im Monat
*Quelle: www.erzbistum-koeln.de