Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit?
Die Hostien enthalten Weizenstärke und sind somit kirchenrechtlich gültig; da der Gehalt unter 20ppm liegt, dürfen diese entsprechend der gesetzlichen Vorgaben als glutenfrei bezeichnet werden.
Sollten Sie auch glutenfreie Weizenstärke nicht vertragen, wenden Sie sich gerne ebenfalls an uns, damit wir eine gute Lösung für Sie finden können.
Gemeindeassistentin Eva Merks
für das Pastoralteam